Kündigung Der Garage Läuft Aus Dem Ruder
#1
Geschrieben 20 Juli 2009 - 15:27 Uhr
ich hoffe ihr könnt mir hier ein wenig weiterhelfen.
folgender fehler in der matrix ist passiert:
ich bin in diesem monat umgezogen und dementsprechend ist es ein wenig witzlos wenn ich die ganze zeit zu meiner alten wohnung fahren muss um fahren zu können. nachdem ein netter member hier aus dem forum damit einverstanden war meine karre bei ihm unterzustellen als neuen platz mit kostenbeteiligung, muss ich logischerweise die alte garage kündigen. jetzt habe ich folgendes problem:
ich habe die kündigung am 30.06.09 per fax an die gesellschaft übermittelt. das habe ich per fax erledigt weil ich es davor einfach verpennt hatte und ich schon in der neuen wohnung renoviert habe. da ist es mir quasi am letzten tag eingefallen, also schreiben fertig gemacht und rübergefaxt.
jetzt habe ich als antwort darauf ein schreiben bekommen, wonach es angeblich nicht legitim ist eine kündigung per fax zu senden o_O. ich habe zwar kaufmann gelernt, aber bin im thema nicht mehr so ganz drin. das kann doch nicht sein oder? ich dachte immer ne kündigung muss halt nur schriftlich erfolgen und das hat sie ja. darüber hinaus war mein vater mieter im vertrag und meine eltern mussten beide unterschreiben. daraus wollen die mir nun auch einen strick drehen, weil meine mutter nicht unterschrieben hatte. ich vermute einfach nur die wollen kohlen sehen, weil die garagen wirklich unter aller kanone sind und viele unbesetzt sind.
abschließend möchte ich noch sagen das im vertrag keine kündigungsfrist angeführt wird. spinne ich jetzt total, oder kann man dann nicht von heute auf morgen kündigen? ich meine da war mal was in der schule wo man auf sofortige kündigung pochen konnte wenn keine frist vereinbart war. ich stelle mir jetzt halt die frage wie ich weiter verfahren kann. ich könnte natürlich mein konto für die sperren und denen sagen die können mich mal, aber irgendwie beschleicht mich das gefühlt das würde nicht ganz so sexy für mich enden
jemand einen lösungsvorschlag?
wie gesagt, die wollen kohlen sehen. da bin ich 100%ig von überzeugt. ergo versuchen die mich auf bagatellen festzunageln und somit noch zeit zu schinden, damit ich schön weiter zahle.
gruß,
Thomas
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Geschrieben 20 Juli 2009 - 15:27 Uhr
#2 Gast-SPAX_*
Geschrieben 20 Juli 2009 - 15:38 Uhr
Quelle: juraforum
Mein Vorschlag: Kündige nochmal neu auf Ende nächstes Quartal, lass deine Eltern unterschreiben und schiocke die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
Bearbeitet von SPAX, 20 Juli 2009 - 15:43 Uhr.
#3
Geschrieben 20 Juli 2009 - 15:41 Uhr
aber gut, 3 monate werde ich nicht zahlen. ich sperre das konto und dann wars das für mich. meine rechtschutz wirds schon deichseln. wenn die mir so kommt, dann werde ich mich mal auf das spielchen einlassen. 3 monate ist echt nen witz...
edit: danke dir für die schnelle hilfe.
Bearbeitet von Supasonic, 20 Juli 2009 - 15:42 Uhr.
#4
Geschrieben 20 Juli 2009 - 16:49 Uhr
nicht das wir uns falsch verstehen, ich habe im namen meines vaters unterschrieben ^^ dagegen hat die nix gesagt. ihr hat die 2te unterschrift von meiner mutter gefehlt und ihr war es ein dorn im auge, das ich per fax gekündigt habe.
aber gut, 3 monate werde ich nicht zahlen. ich sperre das konto und dann wars das für mich. meine rechtschutz wirds schon deichseln. wenn die mir so kommt, dann werde ich mich mal auf das spielchen einlassen. 3 monate ist echt nen witz...
edit: danke dir für die schnelle hilfe.
#5
Geschrieben 20 Juli 2009 - 18:45 Uhr
wenn Du Dir Ärger und unnötige Kosten ersparen willst, mach es so wie es SPAX schon oben gepostet hat!!
#6 Gast-Keule79_*
Geschrieben 20 Juli 2009 - 19:08 Uhr
Ich würde denen jedoch sofort die Einzugsermächtigung entziehen, darauf müssen die Vermieter eingehen.
#7
Geschrieben 20 Juli 2009 - 20:28 Uhr
Ich hab z.B. ne Rechtsschutz mit Selbstbeteiligung. Wenn die die Garage nicht gerade 100€ im Monat kostet würde ich in den sauren Apfel beißen...
Bei einem Rechtsstreit kann der Anwalt auch keine Wunder vollbringen, wenn die Gesetzeslage so eindeutig ist, wie SPAX oben schreibt.
Dann könnt ihr maximal darüber streiten, ob die Kündigung nun schon zum 30.6. gültig ist, oder nicht.
Ich kenn es leider auch nur so, dass alle Personen, die im Mietvertrag stehen, auch gemeinsam kündigen müssen. Also die Kündigung von allen Unterschrieben werden muss. Hatte den Fall selbst schon bei einer Wohnung.
Klar, mich würde sowas auch ärgern.
Aber mir persönlich wärs zu riskant, dass das nach hinten los geht wegen der Unterschrift. Auch wenn´s für deinen Vater ok ist, rechtlich ist es nicht ok...
Ich drück dir die Daumen, dass du so günstig wie möglich aus der Nummer rauskommst!
#8
Geschrieben 21 Juli 2009 - 08:15 Uhr
Das Gericht hat jedoch entschieden daß eine Kündigung per Fax nicht anerkannt ist. Selbiges wird auch in deinem Fall zutreffen
#9
Geschrieben 21 Juli 2009 - 09:31 Uhr
lass das mit dem Rechtsstreit, den würdest Du verlieren. Ausserdem ist fraglich, ob Deine Rechtschutz überhaupt die Kosten übernimmt. Die schmeissen Ihr geld ja auch nicht zum Fenster heraus, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht.
1.) Die Kündigung ist nur in Form eines Briefes gültig. Jede andere Form der Kündigung (mündlich, per Fax oder Email) hat keinen Rechtsbestand.
2.) Nach BGB § 573c Absatz 1 ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.
Also, Füsse stillhalten, fürs Leben lernen und beim nächsten mal eher an die Kündigung denken.
#10
Geschrieben 21 Juli 2009 - 12:00 Uhr
ich habe mich auch nochmal n bissl erkundigt.
eine kündigung per fax ist rechtzulässig. man darf nur keine vermögensangelegenheiten per fax kündigen usw usf. bei solchen bagatellen wie einer garagenmiete für paar euro fuffzig ist das titte. und sie ist in manchen fällen nicht zulässig wenn der andere behauptet das er die kündigung nicht erhalten hat. die tante hat mir den erhalt aber bestätigt. also gehts im prinzip nur noch um die unterschrift. ich werde da heute mal anrufen und jemanden verlangen der ein erfülltes sexualleben hat und seinen frust nicht an armen r6 fahrern auslässt
ich halte euch auf dem laufenden.
#11
Geschrieben 21 Juli 2009 - 16:03 Uhr
#12
Geschrieben 03 August 2009 - 09:36 Uhr
Habe Immobilienkaufmann gelernt ... deshalb schnell zur Rechtslage:
Wenn deine Eltern beide Vertragspartner im Vertrag für die Garage waren/sind kann der Vermieter darauf bestehen, dass die Kündigung sowohl von deiner Mutter als auch von deinem Vater unterschrieben wird. Eine Kündigung für Wohnraum(aber auch Garagen) bedarf der Schriftform und ein Fax ist nunmal keine Schriftform nach BGB. Deshalb Kündigung ausdrucken und beide Eltern mit ihrer Namensunterschrift unterzeichnen lassen.
Stell dir vor, deine Eltern haben grade ne kleine Ehekrise und deine Mutter will deinen Vater ärgern und die Garage einfach mal kündigen, sodass der Oldtimer deines Vaters auf einmal auf der Straße stehen muss. Aus solchen Gründen hat der Gesetzgeber das Gesetz so ausgelegt.
Kündigungsfrist: Bis zum 3. Werktag des Monats zum Ablauf des übernächsten Monats: ergo 3 Monate Kündigungsfrist, wenn deine Kündigung den Vermieter in den ersten 3 Werktagen erreicht. Maßgeblich ist hier nicht, wann du die Kündigung losschickst, sondern, wann diese den Vermieter erreicht(Stichwort Einschreiben mit Rückschein)
Hoffe ich konnte einigermaßen helfen
Mfg