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Kaufrücknahme - Bitte Dringende Antwort


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30 Antworten in diesem Thema

#1 DoughBoy

DoughBoy

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 21:35 Uhr

hi leute,

ich habe vor 2monaten meine alte cbr 125r verkauft und heute ruft der käufer bei mir an und sagt zu mir das er unzufrieden sei weil ich ihn "getäuscht" hätte.
laut seinem zweiradmechaniker ist sie nur 300€ wert und er hat sie damals für 900 gekauft. jetzt will er das ich ihm 600€ gebe oder die cbr abhole und 900€ ihm geben soll.

was soll ich tun?

mfg


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Geschrieben 24 Mai 2012 - 21:35 Uhr

Hallo DoughBoy,

schau mal hier: Kaufrücknahme - Bitte Dringende Antwort. Dort wird jeder fündig!





#2 JD292

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    KYFF '13 ? ... Check !

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 21:37 Uhr

Pustekuchen !
2 Monate ?

:evil:


#3 Bubblexx

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    Vergiss die Welt, friss das Glück & atme den Wahnsinn

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 21:41 Uhr

Lol nur weil ein Mechaniker sagt da sie nicht mehr Wert ist xD
Ignorier es einfach er hätte sie ja nicht kaufen müssen viele Maschin werden zu teuer angeboten und verkauft.
Würde sagen da hat der Käufer Pech gehabt


#4 DoughBoy

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 22:08 Uhr

ok danke, hab mich vorhin wo anders auch noch erkundigt und ich bin auch der festen meinung das ich die nich zurücknehme! aber meine mum hat da bissl angst, nich das dann vor gericht geht und wir dann die kosten auch noch zahlen müssen.
der typ behauptet ja das wir ihn arglistik getäuscht hätten.

aber danke schon mal für eure antworten


#5 JD292

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 22:11 Uhr

wenn du ihn nicht arglistik getäuscht hast, dann ist doch alles ok


#6 Bubblexx

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 22:12 Uhr

Womit sollst du ihn getäuscht haben? Was wird dir vorgeworfen?


#7 DoughBoy

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 22:14 Uhr

ne hab ich ja auch nicht, war ja ja auch der 2.besitzer und hatte keinen unfall und er behauptet dies, aber ich weiß ja nicht was der 1.besitzer gemacht hat, bei mir war jedenfalls alles ok


#8 US1111

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    ..........Navigator........... KYFF 2009 - 2018

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 22:15 Uhr

Wie kann man denn den Preis täuschen? Du hast ihm doch offen gesagt, dass du 900 haben willst, und er hat eingeschlagen.
Anders sieht es aus, wenn du ihm sagst, dass die Maschine in einem Topzustand ist, und jetzt Mängel aufgetaucht sind, von denen du wusstest, diese ihm aber verschwiegen hast.

Er muss dir sagen, warum die Maschine weniger Wert sein soll. (Motorschaden, Unfallschaden,Chinafälschung...)


#9 bash

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 22:20 Uhr

Nach 2 Monaten kommt der mit sowas an? Also das der Preis zuviel wäre? Hallo, is klar das nach 2 Monaten die Preise generell anders sein könnten. Wobei wenn er auf 900 OK sagt dann is dem so und kann nicht nach 2 Monaten sagen, sorry die hatte aber nur nen Wert von 300... ^^

Also ich würde mir da auch keine großen sorgen machen. Denn Mängel hätte er binnen 30 Tage ansetzen müssen, was er ja wohl nicht hat? Demnach alles was danach ist kannst du ihm vorwerfen. (Sprich, kannst ihm Betrug unterstellen das er den Unfall ja ggfl. selber gebaut hat)

Von daher, abwarten und Tee trinken. Ich denke nicht das dort groß was kommen wird und wenn dann hast du jedenfalls mit 2 Monaten Zeitpuffer die besten Chancen das es für dich ausgehen würde. :)


#10 DoughBoy

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 22:22 Uhr

ich hatte sie für 1200 inseriert und wir haben uns auf 900€ geeinigt, da sie ja halt schon 6jahre alt war und 17000km hatte. sie fahr fahrbereit und der typ hat auch ne probefahrt gemacht und hat gesagt ja nich schlecht und is nich schlecht für nen fahranfänger. so hat er den kaufvertrag unterschrieben
in dem stand: "wie gesehen und im derzeitigen zustand" aber danach hat er noch vorgeschlagen das wir noch mit der hand dazuschreiben sollen un/umfallfrei

heute habe er gesagt das die bremsklötze fest waren, obwohl bei mir alles noch ok war und die 2monate bei ihm stand bis seine tochter fahren durfte und angeblich sollte sie nur 60-65kmh fahren, obwohl ich mir 1,85 und 80kg auf ~87kmh gekommen bin

Bearbeitet von DoughBoy, 24 Mai 2012 - 22:24 Uhr.


#11 Iggi

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 22:42 Uhr

Mach dir mal keine Sorgen!
Also das was ich bis jetzt gelesen habe, ohne den kompletten Sachverhalt zu kennen bist du in trockenen Tüchern!
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen nach §433 BGB PUNKT! Nachverhandlungen sind ausgeschlossen, bzw. kannst du getrost verneinen.
nach §434 I ist alles ok, da du keine Sachmängel angegeben hast und somit Sachmangelfrei ist. Der Satz "gekauft wie gesehen" rettet dich da auch...
Was mich jetzt aber noch interessiert... als Privatperson hast du ja das Recht auf Haftungsausschluss, also solch einen Satz wie: "es besteht kein Umtausch, Rückgaberecht und keine Gewährleistung ect." Hast du sowas auch in deinem Kaufvertrag stehen?

Solange du keine Mängel verschwiegen hast, wovon ich jetzt ausgehe, kann dir absolut nichts passieren!


p.s. nach 2 Monaten, vielleicht aus noch draußen bei wind und wetter, rostet jede Bremsscheibe an, da würde es mich auch nciht wundern, wenn die Bremskloötze bisschen fest sind.

Der erzählt dir einen vom Pferd wie ich das sehe

Bearbeitet von Iggi, 24 Mai 2012 - 22:44 Uhr.


#12 freestyleflo

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Geschrieben 24 Mai 2012 - 22:45 Uhr

kannste genauso argumentieren, wer weiss welcher professionelle schrauber an dem motorrad gewerkelt hat sie selbst vielleicht ?
da wird nix vor gericht gehen schon gar nicht wegen der bremse die angeblich festsitzt.
es wurde eine probefahrt gemacht dabei hätte er den mängel erkennen müssen.
und das von einem 125ccm fahrzeug mit grade mal 12 ps die rede ist wird das nicht viel bringen.

aber in allen fällen musst du das mir dir selbst vereinbaren,
ich würde wenn es hart auf hart kommt auf jedenfall das fahrzeug zurückverlangen ! und sie neu inserieren !


#13 DesmoHarry

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Geschrieben 25 Mai 2012 - 08:18 Uhr

Vergleichbare Angebote für Deine CBR125 liegen bei Mobile.de bis 1500Euro. Da hat sich der Händler bei der Einschätzung des Marktwertes wohl die falsche Preisliste gegriffen.
Begriffserklärung argliste Täuischung frei nach Wiki:

Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte. Eine arglistige Täuschung ist also in der Regel dann gegeben, wenn der Täuschende weiß und will, dass der Getäuschte durch die Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Abgabe einer Willenserklärung veranlasst wird.

Ich gehe mal davon aus, dass das nicht der Fall gewesen ist, daher würde der Käufer von mir eine nette Stellungnahme von mir bekommen, in dem ich vergleichbare Angebote aus Mobile zitiere und darauf hinweise, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Verkaufes keine bekannten aber vorsätzlich verschwiegene Mängel aufgewiesen hat. Und sich nur auf eine verschlissene Bremse zu berufen, ist auch ein wenig arm.


#14 KoMeK

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Geschrieben 25 Mai 2012 - 09:56 Uhr

Vllt sollte ick nach gut 4 1/2 Jahren auch mal den Vorbesitzer von meinem Auto anrufen, nur noch die Hälfte wert...könnte er mir ruhig mal die differenz bezahlen...

Ne ernsthaft, eher lächerlich die Geschichte, nach den Details die du uns gegeben hast brauchste da sicher keine Angst haben ;)


#15 v8fahrer

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Geschrieben 25 Mai 2012 - 10:51 Uhr

Sollte er eine Rechtschutz haben und du nicht, dann viel Spaß...

Du hast in den Vertrag geschrieben Um/Unfallfrei und nun hat sich herausgestellt, dass das Moped einen Unfall mal hatte.
Hierbei ist es egal ob du davon wusstest oder nicht, dass der Vorbesitzer einen Unfall hatte, du selbst garantierst ja dass sie es nciht hatte mit deinem Vermerk im Vertrag.

Hättest du das nicht reingeschrieben wäre alles tutti und in Ordnung und er könnte dir rein garnichts, aber in diesem Fall.

Wäre ich der Käufer und die Maschine hätte wirklich einen Krummenrahmen würde ich mir eine tolle fahrende Bierkiste bauen und das ganze als Lehrgeld verbuchen,
kannst ihm ja mal Vorschlagen, denn
wem 900€ weh tun der ist mit Mopedfahren am falschen Ufer.

Zu dem Thema hätte ich noch ein Beispiel:

Ein Freund von mir hatte von einem Privaten Verkäufer mal einen E46 M3 gekauft. Im Vertrag wurde Garantie ausgeschlossen und nicht erwähnt ob der Wagen Unfallfrei ist oder nicht.
Mündlich jedoch zugesagt er sei Unfallfrei. Äusserlich sah der Wagen aus wie neu.
knapp 1 Jahr später wurde der M3 meinem Freund zu klein und er musste einem größerem Weichen.

Nach fast einem Jahr meldetet sich der neue Käufer mit Rechtsanwalt, dass der Wagen mal einen Totalschaden haben musste.
Mein Freund sich auch einen Anwalt genommen und dann ging das ganze vor Gericht mit Gutachten,Prüfungen und irgendwelchen Versicherungsunterlagen.

Rausgestellt hat sich nun, dass der Wagen tatsächlich mal einen Totalschaden erlitt und wieder gerade gebügelt wurde.
Mein Freund musste nun die Kiste zurücknehmen einen Ausgleich zahlen und die Gerichtskosten tragen.

Daraufhin wollte er den Verkäufer von damals verklagen und ging mit diesem vor Gericht.
Dieser jedoch kam fein aus der Nummer, da keine Garantie im Kaufvertrag auf Unfallfreiheit gegeben wurde.

Und wieder ist er auf den Gerichtskosten sitzen geblieben.


Soviel zum Thema wie wichtig manche Vertragsklauseln sind und nach welcher Zeit man sowas noch Einklagen kann.



PS: Ein witziges an der Sache gab es. Er wollte die Kiste vor Wut am liebsten in Stücke schneiden und im Hafen entsorgen,damit das Teil ja nie wieder Ärger macht.

Aus der Idee wurde der Wagen bei der nächsten Ackerralley bei uns im Ort eingesetzt und die Stimmung war natürlich riesig, dass solch ein Wagen dort demoliert wird.

Selbst die örtliche Zeitung verfasste diese Aktion in einem Bericht.

Bearbeitet von v8fahrer, 25 Mai 2012 - 10:55 Uhr.


#16 v8fahrer

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Geschrieben 25 Mai 2012 - 11:49 Uhr

Mach dir mal keine Sorgen!
Also das was ich bis jetzt gelesen habe, ohne den kompletten Sachverhalt zu kennen bist du in trockenen Tüchern!
Du hast einen Kaufvertrag abgeschlossen nach §433 BGB PUNKT! Nachverhandlungen sind ausgeschlossen, bzw. kannst du getrost verneinen.
nach §434 I ist alles ok, da du keine Sachmängel angegeben hast und somit Sachmangelfrei ist. Der Satz "gekauft wie gesehen" rettet dich da auch...
Was mich jetzt aber noch interessiert... als Privatperson hast du ja das Recht auf Haftungsausschluss, also solch einen Satz wie: "es besteht kein Umtausch, Rückgaberecht und keine Gewährleistung ect." Hast du sowas auch in deinem Kaufvertrag stehen?

Solange du keine Mängel verschwiegen hast, wovon ich jetzt ausgehe, kann dir absolut nichts passieren!


p.s. nach 2 Monaten, vielleicht aus noch draußen bei wind und wetter, rostet jede Bremsscheibe an, da würde es mich auch nciht wundern, wenn die Bremskloötze bisschen fest sind.

Der erzählt dir einen vom Pferd wie ich das sehe


Was ist das bitte?Verkäufer gibt keinen Sachmangel an und dadurch ist die Sache Sachmangelfrei?D.h. ich verkaufe dir ein Auto mit Motorschaden erwähne es nicht und bin weil ich es nicht erwähnt habe Schuldfrei?

Mal meine Version ( Soll keine Rechtsvertretung darstellen sondern sich nur um eine fiktive Darstellung handeln):


Laut §433 den du ja auch erwähnst ist der Verkäufer verpflichtet dem Käufer die Sache frei von Rechts und Sachmängeln zu verschaffen. Das Motorrad weißt Sachmängel auf also ist hier die Anspruchsgrundlage gegeben

Zum Thema Sachmangel können wir uns §434 Abs.1 S1 anschauen, hier geht es um fehlende Vereinbarte Beschaffenheiten: Dies wäre z.B. der Unfallschaden welcher ausgeschlossen wurde.

Als weiteren Punkt könnte man § 434 Abs 1 S2 Nr 2 nehmen: Dieser Paragraph geht davon aus, dass die Sache sich nicht für die gewöhnlihce Verwendung eignet die üblich ist und der Verkäufer erwarten kann.Hier könnte man die nicht erreichende Endgeschwindigkeit unterbringen wenn diese nicht aus einem Sachmangel nach §434 Abs.1 S1 bereits resultiert (z.B. defekter Motor etc.)

Wenn uns nun klar ist dass ein Sachmangel wie gezeigt besteht können wir uns nun §437 widmen indem wir die Möglichkeiten des Käufers nennen:

Nacherfüllung im Sinne vvon §439

Rücktirtt gemäß §437 Nr.2,440,326 und ich meine auch 323

Eventuell sogar Schadensersatz gemäss §437,440,280 und 311 oder den Ersatz für vergebliche Aufwendunen nach § 284 fordern







Kannst ja mal durchstöbern ob ich richtig liege, da mein Jura-Studenten-Quatsch schon einiges her ist und ich kein BGB zum nachblättern in greifbarer Nähe hatte.

Bearbeitet von v8fahrer, 25 Mai 2012 - 11:52 Uhr.


#17 DesmoHarry

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Geschrieben 25 Mai 2012 - 12:04 Uhr

Habe ich jetzt etwas überlesen? Wo steht, dass das Fahrzeug definitiv einen Unfallschaden hat? Bis jetzt habe ich nur etwas von fester Bremse gelesen.
Den (mutmaslichen) Unfallschaden wird doch wohl erst mal ein unabhängiger Gutachter bescheinigen müssen, bevor eine klar definierte Forderung an Dich gestellt werden kann. Denn wie V8 gerade schon geschrieben hat, muss Dir auch die Möglichkeit gegeben werden, einen Schaden nachzubessern.

Also auch wenn es sicherlich solche Negativbeispiele aus dem Juraunterricht gibt, erst mal die Kirche im Dorf lassen


#18 KoMeK

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Geschrieben 25 Mai 2012 - 13:50 Uhr

Nach fast einem Jahr meldetet sich der neue Käufer mit Rechtsanwalt, dass der Wagen mal einen Totalschaden haben musste.
Mein Freund sich auch einen Anwalt genommen und dann ging das ganze vor Gericht mit Gutachten,Prüfungen und irgendwelchen Versicherungsunterlagen.

Rausgestellt hat sich nun, dass der Wagen tatsächlich mal einen Totalschaden erlitt und wieder gerade gebügelt wurde.


Sorry für OT: Aber "Wie, einfach nur wie"?
Der Typ kauft das ding fährts 1 tag später an den Baum, lässt ihn richten und meldet sich ein Jahr später bei dem Verkäufer (deinem Kumpel) nur als Bsp. wie sollte der Unterschied festgestellt werden?


#19 matthi22

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Geschrieben 25 Mai 2012 - 15:56 Uhr

Nach fast einem Jahr meldetet sich der neue Käufer mit Rechtsanwalt, dass der Wagen mal einen Totalschaden haben musste.
Mein Freund sich auch einen Anwalt genommen und dann ging das ganze vor Gericht mit Gutachten,Prüfungen und irgendwelchen Versicherungsunterlagen.

Rausgestellt hat sich nun, dass der Wagen tatsächlich mal einen Totalschaden erlitt und wieder gerade gebügelt wurde.


Sorry für OT: Aber "Wie, einfach nur wie"?
Der Typ kauft das ding fährts 1 tag später an den Baum, lässt ihn richten und meldet sich ein Jahr später bei dem Verkäufer (deinem Kumpel) nur als Bsp. wie sollte der Unterschied festgestellt werden?



wenn ich mich nicht irre ist das bei elektrogeräten oder so ähnlich.
bis zu 6 monaten nach dem kauf muss der verkäufer (bei neuwaren, zB laptop bei media markt) nachweisen, dass der laptop beim kauf kein defekt hatte und nach den 6 monaten muss es der käufer nachweisen


#20 DoughBoy

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Geschrieben 25 Mai 2012 - 18:59 Uhr

also ich hab mir grad mal den kaufvertrag durchgelesen und darin stand: die cbr wird im derzeitigen gebrauchten zustand ohne garantie und gewährleistung verkauft.

und darunter haben wir dann noch geschrieben die cbr hatte keinen verkehrsunfall

also ich hab mir grad mal den kaufvertrag durchgelesen und darin stand: die cbr wird im derzeitigen gebrauchten zustand ohne garantie und gewährleistung verkauft.

und darunter haben wir dann noch geschrieben die cbr hatte keinen verkehrsunfall