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Rückgabe Sturzpads - Anspruch Auch Geld Zurück !


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14 Antworten in diesem Thema

#1 Diversity64

Diversity64

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Geschrieben 30 März 2013 - 14:06 Uhr

Servus Jungs,

Habe Sturzpads im Internet bestellt und mit Visa bezahlt. Die dan anschließend wieder zurück geschickt, da sie nicht die waren, wie auf den Bilder abgebildet (Verkäufer hatt falsche Bilder drinne vom Produkt) . Er hatt mich gebeten ihm meine Kontonummer zu geben, damit er das Geld zurück schicken kann. Hab versehentlich eine Zahl falsch angegeben. Der verkäufer hatt gemeint das das Geld schon an das"falsche" Konto überwiesen wurde und das ich warten muss, ob er es hinbekommt, da sgeld zurück zu bekommen. Und das es nicht dene ihre Schuld ist wenn ich da einen Fehler gemacht habe.

Meine Frage: - habe ich im ernstfall trotzdem ein anspruch auf mein geld ? oder mit was muss ich rechnen?

Danke im vorraus für die antworten

Gruß Diver


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Geschrieben 30 März 2013 - 14:06 Uhr

Hallo Diversity64,

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#2 Gast-shivers_*

Gast-shivers_*
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Geschrieben 30 März 2013 - 14:40 Uhr

Kurz gesagt, ja hast du. War ein Erklärungsirrtum deinerseits, der Verkäufer hat weiterhin einen Herausgabeanspruch gegenüber dem ungerechtfertigt bereicherten Empfänger des Geldes. Je nachdem, ob das Geld schon verbucht wurde, wird es aber wohl eine Weile dauern, bis du das Geld siehst. Da es dann hoffentlich auch eine deutsche Bank ist, stehen die Chancen auch gut dafür, da der Empfänger keine Möglichkeit der Weigerung auf Herausgabe seiner Daten (Bankgeheimnis etc.) hat.


#3 Boetti

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Geschrieben 30 März 2013 - 23:13 Uhr

Du bekommst das Geld bei einer Falschüberweisung (nach Buchung) nur wieder wenn es das Konto nicht gibt. Es gibt auch seit einigen Jahren keinen Namensabgleich mehr. Eine Überweisung ist auch nicht mehr rückgängig zu machen wenn sie erst einmal verbucht ist. Selbst wenn die Daten des Empfängers vorhanden sind, muss er keiner Herausgabe zustimmen und kann es behalten. Darüber hinaus hat der Verkäufer das Geld an die von dir angegeben Daten zurück überwiesen, damit ist sein Soll erfüllt und der Fehler liegt bei dir. Du kannst lediglich auf eine kulante Lösung hoffen.


#4 Gast-shivers_*

Gast-shivers_*
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Geschrieben 31 März 2013 - 10:57 Uhr

Es gibt auch seit einigen Jahren keinen Namensabgleich mehr.


Im Bereich des Online-Banking ist das korrekt.

Eine Überweisung ist auch nicht mehr rückgängig zu machen wenn sie erst einmal verbucht ist. Selbst wenn die Daten des Empfängers vorhanden sind, muss er keiner Herausgabe zustimmen und kann es behalten.


Kannst du hoffentlich belegen. ;-) Warum sollte der Anspruch erlöschen?


#5 Diversity64

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Geschrieben 31 März 2013 - 11:44 Uhr

Also der 3. darf das Geld behalten und der Verkäufer kann das geld nicht automatisch zurück überweisen lassen?
Also habe ich kein Anspruch drauf? :/


#6 Boetti

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Geschrieben 31 März 2013 - 12:14 Uhr

Eine Überweisung kann nicht storniert bzw rückgängig gemacht werden. Das geht nur beim Lastschriftverfahren.. Eventuell hast du ja Glück und es gibt das andere Konto nicht, dann kommt das Geld zurück.


#7 Gast-shivers_*

Gast-shivers_*
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Geschrieben 31 März 2013 - 12:28 Uhr

Also der 3. darf das Geld behalten und der Verkäufer kann das geld nicht automatisch zurück überweisen lassen?
Also habe ich kein Anspruch drauf? :/


Automatisch geht das nicht. Es muss sehr schnell reagiert werden, d.h. noch bevor die Buchung durchgeführt wird, damit die Bank es eigenständig zurückholen kann. Sollte das Geld erst einmal gebucht sein, ist die Einwilligung des Empfängers notwendig. Sollte er diese verweigern, bleibt nur der Gang zum Gericht. Anspruch hast du nach wie vor darauf, vgl. § 812 I BGB.


#8 Boetti

Boetti

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Geschrieben 31 März 2013 - 13:01 Uhr

Aber der Anspruch muss nicht mehr vom Verkäufer erfüllt werden, er hat das Geld an die angegebene Kontoverbindung zurück überwiesen. Kannst deine Forderung gegenüber dem anderem Kontoinhaber gültig machen. Seit es keinen Namensabgleich mehr gibt werden die Buchungen meist so früh ausgeführt, dass dein Bankberater wahrscheinlich nicht einmal erreichbar ist um die Uhrzeit.


#9 Andy241

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Geschrieben 31 März 2013 - 14:43 Uhr

Bin ich der gleichen Meinung!
mit der falschen Angabe deiner Kontodaten, ist der Verkäufer aus seiner Pflicht! Er hat ja ganz normal gehandelt und das Geld überwiesen!
Jetzt musst du versuchen, das Geld von dem anderen Kontobesitzer zurück zu bekommen!
Ich seh aber ganz ehrlich wenig Chancen!
Bei einem Bertrag für ugf 100€ für die Sturzpads macht das alles wenig sinn!
Naja, jetzt weist du zumindest für nextes Mal, deine Kontonummer doppelt und dreifach zu kontrolliern.

Gruß Andy


#10 R6Bonn

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Geschrieben 31 März 2013 - 19:40 Uhr

Ich kenne mich selber nicht aus wie das rechtlich aussieht... was ich mich jedoch immer frage, wieso Leute die keine Ahnung haben dann hier posten "das ist so und so!"?! Begründet das doch mal, oder legt eure Qualifikation dar (Jura-Student, Anwalt etc.).

Macht sonst doch keinen Sinn, da es nur Spekulation ist.

Aber um mal mit zu spekulieren trag ich auchmal meine Gedanken dazu bei, auch wenn´s mangelnder Qualifikation unnötig ist:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kohle "weg" ist, und die 100€ einfach so abzuhaken, da es ein Kleckerbetrag sein soll... für 100€ gehen die meisten von uns wohl gut 1 Tag arbeiten, wer die einfach so zu verschenken hat und abhakt kann mir gerne ein PN schicken, dann schick ich meine Bankdaten raus für Spenden :D


#11 Boetti

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Geschrieben 31 März 2013 - 19:50 Uhr

Ich kenne mich selber nicht aus wie das rechtlich aussieht... was ich mich jedoch immer frage, wieso Leute die keine Ahnung haben dann hier posten "das ist so und so!"?! Begründet das doch mal, oder legt eure Qualifikation dar (Jura-Student, Anwalt etc.).

Macht sonst doch keinen Sinn, da es nur Spekulation ist.

Aber um mal mit zu spekulieren trag ich auchmal meine Gedanken dazu bei, auch wenn´s mangelnder Qualifikation unnötig ist:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kohle "weg" ist, und die 100¤ einfach so abzuhaken, da es ein Kleckerbetrag sein soll... für 100¤ gehen die meisten von uns wohl gut 1 Tag arbeiten, wer die einfach so zu verschenken hat und abhakt kann mir gerne ein PN schicken, dann schick ich meine Bankdaten raus für Spenden :D/>


Na lecker am Beiträge sammeln xD... zum Thema Qualifikationen.., ich schildere Erfahrungswerte und das was von mir geschrieben ist, ist auch so richtig. Es handelt sich um keine Vermutungen.

Fass dir mal schön selber an den Kopf mein Lieber!


#12 R6Bonn

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Geschrieben 31 März 2013 - 20:08 Uhr

Ich kenne mich selber nicht aus wie das rechtlich aussieht... was ich mich jedoch immer frage, wieso Leute die keine Ahnung haben dann hier posten "das ist so und so!"?! Begründet das doch mal, oder legt eure Qualifikation dar (Jura-Student, Anwalt etc.).

Macht sonst doch keinen Sinn, da es nur Spekulation ist.

Aber um mal mit zu spekulieren trag ich auchmal meine Gedanken dazu bei, auch wenn´s mangelnder Qualifikation unnötig ist:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kohle "weg" ist, und die 100¤ einfach so abzuhaken, da es ein Kleckerbetrag sein soll... für 100¤ gehen die meisten von uns wohl gut 1 Tag arbeiten, wer die einfach so zu verschenken hat und abhakt kann mir gerne ein PN schicken, dann schick ich meine Bankdaten raus für Spenden :D/>


Na lecker am Beiträge sammeln xD... zum Thema Qualifikationen.., ich schildere Erfahrungswerte und das was von mir geschrieben ist, ist auch so richtig. Es handelt sich um keine Vermutungen.

Fass dir mal schön selber an den Kopf mein Lieber!


Hey,

das sollte kein Angriff gegen wen persönlich sein, sondern war allgemein gemeint! Wenn dir das tatsächlich schonmal mit dem gleichen Setting und Gegebenheiten passiert ist und du das Geld nicht wiederbekommen hast ist das doch schonmal eine Aussage (wobei ich mir trotzdem nicht vorstellen kann, dass die Kohle in so einem Fall einfach weg ist, das ist doch humbuck! So ein Zahlendreher kann jedem passieren... stell dir mal vor du bekommst von jemand unbekanntem 100, oder besser noch 5000€ überwiesen. Glaubst du ernsthaft, dass die Kohle jetzt dir gehört?).

Wozu sollte ich Beiträge sammeln wollen, und wieso sollte ich mir gleich selber an den Kopf fassen?

Wie dem auch sei, ich bin raus, ist mir persönlich zu viel Spekulation und zu wenig fachliches wissen.

Viel Erfolg dem Threadersteller, ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kohle weg ist und würde das auchnicht unversucht als Lehrgeld abhaken!

Grüße,

Bastian

PS: Schildere den Fall doch mal auf 123recht.net - Da wurde mir bei so kleinen Sachen bisher immer gut geholfen.


#13 Gast-shivers_*

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Geschrieben 31 März 2013 - 20:13 Uhr

Also ich studier tatsächlich das Zeugs :P und mir fallen auf Anhieb nur zwei Fälle ein, wo das Geld wirklich weg wäre. Zum einen wäre das eine Entreicherung des Empfängers nach § 818 III BGB (gibt hierzu auch ein Urteil des AG München (Az.: 222C 5471/07, Urteil vom 18.06.07), und zum andern die Überweisung auf irgendne (dubiose/unseriöse) Bank im Ausland (wobei das wohl auszuschliessen ist, da es ja nur ein Zahlendreher in der Kontonummer war und der Threadersteller wohl nicht Kunde bei solch einer ist). Ansonsten ist das Geld sicher nicht weg, nur die Wiederbeschaffung könnte mehr oder weniger Aufwand machen, wobei fraglich ist, ob sich das im Endeffekt wirklich lohnen würde (sollten Anwalts-/Gerichtskosten etc. hinzu kommen)


#14 Diversity64

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Geschrieben 31 März 2013 - 21:01 Uhr

Hey danke für euer mitdenken :) ne ist keien ausländische bank gewesen. aber ich glaube ich ruf einfach mal bei meiner bank an und frag dort nach ob der verkäufer das geld zurückbekommen kann usw. Stellt euch vor ihr wollt etwas bezahlen, und schickt es versehentlich an ne falsche kontonummer... dan muss die bank das doch rückgängig machen können... aber sobald ich mehr weiß sag ich bescheid ^^ und wie der fall ausgehen wird


#15 Andy241

Andy241

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Geschrieben 01 April 2013 - 10:54 Uhr

Genai das war ja meine Rede, 100€ lohnen sich am Ende nicht für 2000€ anwalts und evtl Gerichtskosten?!?
Warum also mit kanonen aif Spatzen schießen!

Is genauso wie wenn du n Päkchen an die falsche adresse schickst! Rechtlich dann n paar sturzpads einzuklagen macht doch keinen sinn! Du gehst eher persöhnlich hin und machst dann Aufstand!
Was anderes wird dir jetzt auch nicht übrig bleiben!

@R6Bonn, ich weis das nur, weil mir das gleiche passiert ist ;)
ich aber freundlicher Weise das Geld wieder zurück geschickt hab!!!