Db-eater Bos
#1 Gast-R6-HEIZER1977_*
Geschrieben 07 August 2006 - 23:05 Uhr
Anzeige
Geschrieben 07 August 2006 - 23:05 Uhr
#2
Geschrieben 08 August 2006 - 00:13 Uhr
rein theoretisch muss der Halter dafür sorgen das das Fahrzeug im technisch einwandfreien zustand ist soweit ich weis.
mehr kann ich dazu nicht sagen.
würd mich aber auch mal interresieren was dabei raus kommt.
#3 Gast-R6-HEIZER1977_*
Geschrieben 08 August 2006 - 07:09 Uhr
#4
Geschrieben 08 August 2006 - 09:04 Uhr
nein es ist nicht alles möglich! man muss das gesetz richtig lesen, dann kann man sich die frage auch selbst beantworten!klar ist der halter verantwortlich aber wenn ich mit einem unserer Geschäftsautos unterwegs bin hab abgefahrene Reifen drauf oder fahr ohne Verbandskasten rum krieg ich Punkte bzw. Strafzettel und mein Chef auch das kann doch nicht sein irgendwann ist mein Chef den Lappen los und kann gar nix dafür das gibts doch nicht oder ist hier in Deutschland alles möglich???
§31 Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
(2) Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Die Kollegen haben alles richtig gemacht, da erstma der Verdacht eines Haltesverstoßes im Raume liegt. Wenns nicht so war und dein Dad davon keinen Plan hat, kann er ja Widerspruch einlegen!
#5
Geschrieben 08 August 2006 - 09:18 Uhr
hab davon auch noch nie gehört. mein auto war anfangs auch auf meinen dad zugelassen und jedes mal wenn was war, hab nur ich die punkte bekomm.
mein dad müsste ja sonst jedes mal widerspruch einlegen, dass ist nicht nur für ihn lästig, sondern auch für die behörden ne menge aufwand und kosten.
... aber was solls. es lebe die bürokratie.
p.s. ich würd an deiner stelle trotzdem mal nen anwalt konsultieren.
#6
Geschrieben 08 August 2006 - 09:26 Uhr
die bullen machen sowas nur um den armen ausgebeuteten bürger zu ärgern ... nur weil einige §§ nicht bekannt sind heißt es nicht, dass es unnötig ist oder ähnliches!... wenn man keine arbeit hat, kann man sich ja auch welche machen.
diese vorschrift macht sinn und deswegen gibt es sie auch ... es gibt nun mal eine halterverantwortlichkeit und das ist gut so!
also muss sein dad damit rechnen auch belangt zu werden ...
#7
Geschrieben 08 August 2006 - 09:35 Uhr
die bullen machen sowas nur um den armen ausgebeuteten bürger zu ärgern ... nur weil einige §§ nicht bekannt sind heißt es nicht, dass es unnötig ist oder ähnliches!... wenn man keine arbeit hat, kann man sich ja auch welche machen.
diese vorschrift macht sinn und deswegen gibt es sie auch ... es gibt nun mal eine halterverantwortlichkeit und das ist gut so!
also muss sein dad damit rechnen auch belangt zu werden ...
...hast ja recht. aber wenn dann sollten die netten polizisten auch konseqent sein und es nicht bei jedem anders machen. ich meine, hier hätten sie doch wohl mal ein auge zudrücken können. es ist doch ziemlich offensichtlich, dass dem daddy das moped ganz sicher nicht gehört, bzw. er nur der halter ist und nicht der fahrer. halterverantwortlichkeit hin oder her.
#8
Geschrieben 08 August 2006 - 09:39 Uhr
bei einer schwerwiegenden owi ist es nicht eben ma so mit auge zudrücken ... immerhin steht da ein hohes bußged hinter.die bullen machen sowas nur um den armen ausgebeuteten bürger zu ärgern ... nur weil einige §§ nicht bekannt sind heißt es nicht, dass es unnötig ist oder ähnliches!... wenn man keine arbeit hat, kann man sich ja auch welche machen.
diese vorschrift macht sinn und deswegen gibt es sie auch ... es gibt nun mal eine halterverantwortlichkeit und das ist gut so!
also muss sein dad damit rechnen auch belangt zu werden ...
...hast ja recht. aber wenn dann sollten die netten polizisten auch konseqent sein und es nicht bei jedem anders machen. ich meine, hier hätten sie doch wohl mal ein auge zudrücken können. es ist doch ziemlich offensichtlich, dass dem daddy das moped ganz sicher nicht gehört, bzw. er nur der halter ist und nicht der fahrer. halterverantwortlichkeit hin oder her.
da ich nicht weiß wie das vor ort abgelaufen ist, kann ich dazu nichts sagen ... die anzeige is ehe schon geschrieben
#9
Geschrieben 08 August 2006 - 09:47 Uhr
bei einer schwerwiegenden owi ist es nicht eben ma so mit auge zudrücken ... immerhin steht da ein hohes bußged hinter.
da ich nicht weiß wie das vor ort abgelaufen ist, kann ich dazu nichts sagen ... die anzeige is ehe schon geschrieben
bußgeld hin oder her... es muss doch eh alles wieder rückgängig gemacht werden (der daddy wird ja sicher einspruch einlegen) und wieder ist ein haufen arbeitszeit vergangen und wer zahlt den ganzen aufwand? der liebe nette bürger.
#10
Geschrieben 08 August 2006 - 10:33 Uhr
...hast ja recht. aber wenn dann sollten die netten polizisten auch konseqent sein und es nicht bei jedem anders machen.
das nennt sich dann auslegungssache...
is wie hier im forum, gleiches ist nicht gleich...
#11
Geschrieben 08 August 2006 - 10:41 Uhr
nicht ganz, es nennt sich pflichtgemäßes ermessen.
...hast ja recht. aber wenn dann sollten die netten polizisten auch konseqent sein und es nicht bei jedem anders machen.
das nennt sich dann auslegungssache...
is wie hier im forum, gleiches ist nicht gleich...
und ja, gleiches wird hier stets ungleich behandelt ... hast du dich damit etwa immer noch nicht abgefunden!?
#12
Geschrieben 08 August 2006 - 11:10 Uhr
nicht ganz, es nennt sich pflichtgemäßes ermessen.
und ja, gleiches wird hier stets ungleich behandelt ... hast du dich damit etwa immer noch nicht abgefunden!?
ne, hab ich nicht, warum sollte ich mich mit ungenauigkeit und ungleichheit abfinden?
das ding is rund oder es ist nicht rund,
es hat abe oder es hat nicht abe
da brauch man keinen ermessensspielraum, man muss es nur exakt umsetzten.
wofür sind denn sonst die gesetzte da`?
den ermessenspielraum haben die herren sich selbst zuzuschreiben, is ja kein wunder
wenn sie den einen so und den ander so behandeln fürs gleiche vergehen
aber hatten wir ja schon mal durchgekaut ...
ich weiss...
#13
Geschrieben 08 August 2006 - 11:12 Uhr
ermessen ist dazu da um dem gesetz ein wenig flexibilität zu verleihen .. was auch nich verkehrt ist.
warum regt ihr euch übers ermessen auf? denn es darf im grunde nur zum vorteil des bürgers angewandt werden ... ermessen heißt nicht aus nem VG ein bußgeld zu machen sondern das VG zu mindern bzw. nur mündlich zu ahnden!
#14
Geschrieben 08 August 2006 - 11:24 Uhr
ermessen ist dazu da um dem gesetz ein wenig flexibilität zu verleihen ..
wozu fleibilität verleihen?
Er war zu schnell oder nicht?
Er is über ne Stoppstrase gefahren oder nicht
er hat nen DB-Eater drin oder nicht
da brauch man keine flexibilität
flexibilität macht nur wischiwaschi aus den gesetzten
wenn man scheiße baut soll man auch dazu stehen und nicht auf wischiwaschi hoffen
over an out
#15
Geschrieben 08 August 2006 - 11:27 Uhr
genau dafür is sowas auch da ...
#16 Gast-R6-HEIZER1977_*
Geschrieben 08 August 2006 - 12:18 Uhr
#17
Geschrieben 08 August 2006 - 12:54 Uhr
frage an die experten:
ist das so richtig?
#18
Geschrieben 08 August 2006 - 14:55 Uhr
bin kein rechtsverdreher, aber eigendlich is doch erstmal der halter für den ordnungsgemässen zustand seines fahrzeuges zuständig. wenn du nicht der halter bist, und dich in ein auto mit abgefahrenen reifen setzt, handelst grob fahrlässig, weil man sich ja (eigendlich) vor fahrtantritt vom ordnungsgemässen zustand des fahrzeuges überzeugen muss. und da isses egal, ob du halter bist oder nicht.
frage an die experten:
ist das so richtig?
Ich denke schon.Der halter haftet für den Ordnungsgemässen zustand des fahrzeugs.
#19
Geschrieben 08 August 2006 - 19:25 Uhr
bin kein rechtsverdreher, aber eigendlich is doch erstmal der halter für den ordnungsgemässen zustand seines fahrzeuges zuständig. wenn du nicht der halter bist, und dich in ein auto mit abgefahrenen reifen setzt, handelst grob fahrlässig, weil man sich ja (eigendlich) vor fahrtantritt vom ordnungsgemässen zustand des fahrzeuges überzeugen muss. und da isses egal, ob du halter bist oder nicht.
frage an die experten:
ist das so richtig?
Ich denke schon.Der halter haftet für den Ordnungsgemässen zustand des fahrzeugs.
wie gut das ich ja gestern erst theorie prüfung hatte ^^
fuer das fahrzeug ist der halter UND der fahrer zuständig. Bedeutet is kein verbandszeuch drinn hab ich als fahrer pech denn ich hätte ja vorher schauen können usw ..
was da aber bei den grünen wieder abging kann ich auch nicht nachvollziehen db killer draussen und papa noch mit reinziehen wars frech zu dene ?
#20
Geschrieben 09 August 2006 - 14:45 Uhr
Man muss nur unterscheiden auf welches Teil es sich bezieht... Der Halter ist im Fall von TüV genau so verantworlich wie der Fahrer (weil das auch optisch zu erkennen ist). Aber bei kaputten Bremsen usw. ( bei denen es dir nicht möglich ist auf den ersten Blick zu erkennen welchen zustand die haben ) trägt der Halter die verantwortung.
Bei dir ist es nu wieder anderst weil es dein Fahrzeug ist, du es pflegst und dich drumm kümmerst.
Auserdem kann man so nen eater in 2 min auswechseln, das kann der Halter ja schlecht kontrollieren.
Also ich will den Richter sehn der einen 60 jährigen verurteilt weil sein Sohn (mit einer arbeitszeit von 1 min ) den db eater rausgeschraubt hat ......