Ziemlich uncool, bei einem Unfall !
In der MOTORRAD, Heft 18 / 14.08.2003 stolperte ich über diesen Artikel.
Bisher hatte ich mir noch nie Gedanken über rechtliche, bzw. versicherungstechnische Konseqenzen in Bezug auf getönte Visiere gemacht.
Aber lest selbst... ->
Mit weichen Konsequenzen muss ich bei einem Unfall rechnen, wenn ich einen Helm mit getöntem Visier trage?
Michael Winter / Verkehrsrecht-Experte:
Michael Winter, Verkehrsrecht-Experte in Kornwestheim (winter@jurathek.de): Wenn man ein getöntes Visier in Situationen schließt, in denen es die Sicht behindert, so ist das ein Verstoß gegen Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung. Diese Norm legt die Verantwortung jedes Fahrers für seine freie Sicht fest. In der Dunkelheit kann ein getöntes Visier somit einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen und mit einem Bußgeld geahndet werden. Nicht genehmigte Visiere, wie etwa stark getönte oder blau verspiegelte ohne ECE-Nummer, sind mit besonderer Vorsicht zu genießen - hier ist möglicherweise schon die Sicht tagsüber eingeschränkt, was zu den gleichen Folgen führt.
Klappe zu, dumm gelaufen? *g*
Außerdem können im Falle eines Unfalls auf den Träger eines dunklen, beziehungsweise nicht genehmigten Visiers erhebliche Folgen zukommen. Drei Beispiele:
Fall a: Reagiert ein Motorradfahrer bei einer Vorfahrtsverletzung aufgrund des getönten Visiers zu spät, kommt möglicherweise ein Mitverschulden oder eine Gefährdungshaftung in Betracht - die ihm zustehenden Ansprüche werden prozentual gekürzt.
Fall b: Verursacht ein Motorradfahrer aufgrund eines dunklen Visiers, das heißt aufgrund eingeschränkter Sicht, einen Unfall, wird eine Vollkaskoversicherung wohl ihre Eintrittspflicht verneinen.
Fall c: Muss der Haftpflichtversicherer des Motorradfahrers im Fall b) Schäden eines Unfallgegners regulieren, wird er möglicherweise Regress zumindest in Höhe von bis zu 2500 Euro beim versicherten Motorradfahrer nehmen wollen, sofern feststeht, dass der Unfall bei freier Sicht nicht geschehen wäre.
Bleibt als Fazit: Die stark getönten Visiere mögen optisch einen Gewinn bringen - aus meiner Sicht (M. Winter) stellen sie sowohl bußgeld- als auch zivilrechtlich ein viel zu großes Risiko dar.
Ein abgedunkeltes Visier wird für Fahrten bei Dunkelheit nicht geeignet sein. Kommst du in eine Verkehrskontrolle und das Visier ist geschlossen, dann läge eine Unvorschriftsmäßigkeit vor, die mit mindestens 25 € geahndet wird. Erkennt der Polizeibeamte darauf, dass die Verkehrssicherheit hierdurch wesentlich beeinträchtigt war, dann kostet der Spaß 50 € und 3 Pkt.