Z.B. wenn man einen Polizisten schneller überholt als erlaubt?
Antworten möglichst mit Paragraphen, da ich das für die schule brauche...
Darf Geschwindigkeit Geschätzt Werden?
Erstellt von Xen@R6, 11.12.2006 - 15:57 Uhr
5 Antworten in diesem Thema
#1
Geschrieben 11 Dezember 2006 - 15:57 Uhr
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Geschrieben 11 Dezember 2006 - 15:57 Uhr
#2
Geschrieben 11 Dezember 2006 - 16:01 Uhr
Werden die Schüler den immer fauler selber mal in § zu suchen?
#3
Geschrieben 11 Dezember 2006 - 17:39 Uhr
,erstens werden die Schüler immer fauler,und 2tens dachte ich das das hier jemand weiss und auch den paragrafen,da hier ja auch Polizisten sind...
#4
Geschrieben 11 Dezember 2006 - 18:40 Uhr
es wissen hier sicherlich einige... aber bei sowas is auch google dein freund und helfer, und mit sicherheit schneller als hier im forum auf ne antwort zu warten...
#5
Geschrieben 12 Dezember 2006 - 01:22 Uhr
also wenn ich mich nicht irre, müssen die dich gemessen haben
oder wenigstens hinterhergefahren sein, aber ich irre mich oft
oder wenigstens hinterhergefahren sein, aber ich irre mich oft
#6
Geschrieben 17 Dezember 2006 - 00:16 Uhr
guck in § 3 StVO wenn du den § brauchst ... es gibt LASER, RADAR, VAMA und Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren ...
mit dem Schätzen kann man sich selbst auch beantworten .. kann ja gar nicht gerichtsverwertbar sein.
mit dem Schätzen kann man sich selbst auch beantworten .. kann ja gar nicht gerichtsverwertbar sein.