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andreas r6

Registriert seit 22 Mär 2006
Offline Letzte Aktivität 27.12.2008 - 12:13 Uhr
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Werkstatthandbuch Rj11

24 Juli 2008 - 15:50 Uhr

bei mir geht der download nicht

Im Thema: Was Taugt Der Huk Schutzbrief (pannenservice)?

18 August 2007 - 00:34 Uhr

bin auch bei der huk24 aber so wie ich gelesen habe zahlst man doch noch drauf

hier orig. text


Einschluss des Schutzbriefes
Aktuell: Kraftfahrzeughaftpflicht mit den Mindestversicherungssummen
Erweiterung der Kraftfahrzeughaftpflicht zur Haftpflicht PLUS komplett mit Schutzbrief

Änderungstermin: (TT.MM.JJJJ) frühestens morgen
Haben Sie eine Kraftfahrzeughaftpflicht mit Schutzbrief bei der HUK24 abgeschlossen, sind die kompletten Schutzbriefleistungen bereits in dieser Versicherung enthalten. Diese erweiterte Form der Haftpflichtversicherung kann für PKW, Motorräder und Campingfahrzeuge bis 4 t abgeschlossen werden.
Folgende Leistungen sind versichert:
Unfall-Pannenhilfe: Wir organisieren die Unfall- bzw. Pannenhilfe und übernehmen die Kosten bis zu 110 Euro.
Schlüsselhilfe: Wir vermitteln die Beschaffung von Ersatzschlüsseln bei verlorenen oder defekten Fahrzeugschlüsseln und übernehmen die Versandkosten bis zu 110 Euro.
Abtransport/Abschleppen: Wir organisieren das Abschleppen und übernehmen die Kosten bis zu 160 Euro (Kosten für Unfall- bzw. Pannenhilfe werden angerechnet).
Bergung: Wir organisieren die Bergung und übernehmen die Kosten in voller Höhe.
Kurzfahrten: Wir übernehmen die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Taxi bis zu insgesamt 30 Euro.
Fahrzeugverzollung bzw. -verschrottung im Ausland: Wir helfen Ihnen, falls Ihr Fahrzeug verzollt oder verschrottet werden muß. Wir ersetzen die entstehenden Gebühren oder Verschrottungskosten, nicht aber den Zoll oder anfallende Steuern.
Pick-Up-Service*: Wenn das Fahrzeug auch am Tag nach dem Schaden nicht repariert werden kann und kein Totalschaden vorliegt, organisieren wir bei einem Schaden im Inland den Rücktransport Ihres Fahrzeugs zusammen mit den Insassen an den Heimatort. Bei einem Schaden im Ausland übernehmen wir die anfallenden Kosten für den Rücktransport Ihres Fahrzeugs an den Heimatort.
Unterstellung des Fahrzeuges*: Wir übernehmen die Kosten für die Dauer von höchstens zwei Wochen.
Übernachtung*: Wir organisieren bis zu 3 Übernachtungen und übernehmen die Kosten bis maximal 65 Euro pro Person und Nacht. Beanspruchen Sie Fahrt- oder Mietwagenkosten, erstatten wir nur eine Übernachtung. Bei Diebstahl oder Totalschaden werden immer bis zu 3 Übernachtungen übernommen.
Ersatzteilversand ins Ausland*: Wir besorgen das notwendige Ersatzteil und organisieren den Versand zur ausländischen Werkstatt. Die Kosten des Transportes werden übernommen.
Ersatzfahrer*: Wir sorgen für die Abholung des Fahrzeugs und übernehmen die Kosten. Veranlassen Sie die Abholung selbst, erstatten wir bis zu 0,60 Euro je km (einfache Entfernung).
Krankenrücktransport*: Wir organisieren einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Die Kosten hierfür werden von uns übernommen.
Kinderrückholung: Wir sorgen für die Abholung und Rückfahrt der Kinder unter 16 Jahren mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und übernehmen die Kosten: ab einer Entfernung von 500 km für die Bahn 1. Klasse, über 1000 km für Schlafwagen oder Flug sowie zusätzlich bis zu 30 Euro Taxikosten.
Krankenbesuch*: Bei einem Krankenhausaufenthalt von mehr als zwei Wochen erstatten wir die Aufwendungen für Fahrt und Übernachtung bis zu 550 Euro für Besuche des Erkrankten durch Ehe- bzw. Lebenspartner, Eltern oder Kinder.
Hilfe im Todesfall*: Nach Abstimmung mit den Angehörigen sorgen wir für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung nach Deutschland. Die anfallenden Kosten werden übernommen.
Bei den mit * gekennzeichneten Leistungen ist es Voraussetzung, dass der Schaden mind. 50 km vom Wohnort des Versicherungsnehmers entfernt auftritt.

Alle Leistungen werden erbracht, wenn die Reise mit dem in der "Haftpflicht mit Schutzbrief" versicherten Fahrzeug angetreten wurde.
Bei den Leistungen Krankenrücktransport, Kinderrückholung, Krankenbesuch und Hilfe im Todesfall besteht für den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner bzw. für den mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Lebenspartner und deren minderjährigen Kindern Versicherungsschutz sogar dann, wenn die Reise nicht mit dem versicherten Fahrzeug angetreten wird, z.B. bei Reisen mit einem fremden Pkw oder bei Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugreisen.

Im Thema: Was Tanken/wann Tanken/

03 August 2007 - 22:55 Uhr

r6

wenn die lampe leuchtet wird voll gemacht super plus

lieber nen liter super plus als frische vollmilch :grins:

egal wie weit leer tanken und dann weiter :grins:

Im Thema: Meinen Kumpel Hats Heute Erwischt

03 August 2007 - 22:28 Uhr

hat hier keiner nen arsch in der hose :dummheit:

verstehe das echt nicht

motorrad fahren will er lass den lieber den verkehr auf nen übungsplatz regeln damit er weiß wie man sich im östv benimmt

als erstes sollte man sich bei denen entschulduigen die man in diese scheiße hineingezogen hat weiterhin reicht dies meistens nicht aus und ich finde es sollte man hier ncht runterspielen er hat gesoffen und alle anderen verkehrsteilnehmer in gefahr gebracht.
was er alleine macht ist ist mir egal sauf dich kaputt und fahr mit vollgass vor eine wand aber dann wo keinenr weit und breit ist.

Im Thema: Meinen Kumpel Hats Heute Erwischt

03 August 2007 - 22:16 Uhr

aus den aussagen kann man nur draus schliesen


nichts gelernt !!!



:dummheit: