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Hotbrowser

Registriert seit 26 Mär 2008
Offline Letzte Aktivität 06.01.2010 - 23:01 Uhr
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Von mir verfasste Beiträge

Im Thema: Allgemeines über Reifen !

12 August 2008 - 19:45 Uhr

Moin,
feine Sache das :applaus:
Allerdings und ich möchte echt nich dem Threadstarter dum Zeug erzählen:

oder aber Ihr könnt auf die kleinen Erhöhungen (Querstege= TWI ) im Profil achten, die sind 1,6 mm

bei den MPP z.B. sind da nur 1,0mm (zumindest bei beiden Motorrädern die bei mir inner Garage stehen)

Im Ninjaforum gibts dazu auch nen Thread wo einer Punkte bekam als er sich darauf verlassen hat.
Also ich wechsle lieber spätestens bei 2mm da ich wegen falscher Sparsamkeit schonmal schlechte Erfahrung gemacht hab.

Aber wie gesagt, tolle Sache mit dem Beitrag :zwinker:
Hot

Im Thema: Würdet Ihr Umsteigen?

25 Juli 2008 - 18:28 Uhr

also ich bin sie noch nicht gefahren, desswegen will ich mich da nicht zu weit aus dem fenster hängen ;)
Aber meiner meinung nach , ham doch die 2 zylinder ordentlich dampf untenrum?
Außerdem ist es auch noch ein größerer motor.

Aber wie gesagt, bin noch keine duc gefahren ...


Sei froh, haste nix verpasst.
Die 748 is schlimmer zu fahren als die Ur ZXR750. Der Arsch is weit überm Lenker, die Fußrasten viel zu hoch und zu weit vorne und der Motor is ne Katastrophe. Untenrum is nix los ausser unnötiger Lärm (Kupplungs und anderes gerassel), man braucht locker mal 3500-4000 U/min. das was geht ohne auf der Kette rumzuhacken und obenrum hat sie mich dann sehr enttäuscht. Das Fahrwerk is sehr gut wobei das Möppi meiner Meinung nach nich gerade Handlich is, ne R1 is Handlicher.
Hot

Im Thema: R6-treffen Ohne Unfall Geht Ja Garnicht!

11 Juli 2008 - 15:53 Uhr

toi toi toi (auf holz klopf)
hot

Im Thema: Der Db-killer Und Seine Gerüchte ^^

03 Juli 2008 - 12:26 Uhr

So, nochmal zum Verständniss :verwirrt:

Hier gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Rechtsauslegungen. Nach meiner Rechtsauffassung bleibt es weiter bei den einschlägigen Rechtsfolgen, da sich auch mit der Rechtskraft der FZV an der Rechtslage nichts geändert hat.

Weiterhin liegt eine Erlöschen der BE Kraft Gesetz vor, wenn die in § 19 Abs. 2 StVZO genannten auflösenden Bedingungen eintreten. Als Rechtsfolge wurde und wird damit weiterhin die Zulassung eines Fahrzeugs ungültig. Handelt es sich somit um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug i. S. d. § 3 FZV, dann wird ein Fahrzeug ohne erforderliche Zulassung in Betrieb gesetzt. Ähnlich verhält es sich mit betriebserlaubnispflichtigen Fahrzeugen, wo die Betriebserlaubnis ohnehin erloschen ist.

In beiden Fällen liegt ein Ordnungswidrigkeit vor, die mit 50 € und 3 Pkt. geahndet wird (BKat 175).

"Sie setzten das Fahrzeug in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war.
§ 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat= 3 Punkte + 50,00 Euro"


Die Untersagung der Weiterfahrt wird nach dem Gefahrenabwehrrecht / Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Quelle: FZV

Was uns bleibt bzw. zugutekommt ist, dass die Kontrollorgane (Rennleitung) nicht ohne weiteres die Weiterfahrt untersagen kann, da das mit der Gefahrenabwehr auf die Notwendigkeit ankommt. Die BE einziehen kann nur noch die Zulassungsstelle. Wobei es mit Sicherheit auch nen Rattenschwanz nach sich zieht wenn die Polizei ne Meldung an die Zulassungsstelle macht, die den Halter anschreibt um eine Vorführung bzw. ein Gutachten zu erlangen.

Im Endeffekt kommt es auch immer darauf an wo man denn gerade kontrolliert wird.
So Long
Hotbrowser

Im Thema: R6-treffen Ohne Unfall Geht Ja Garnicht!

01 Juli 2008 - 20:00 Uhr

Ganz einfach:
Das durch solche "Poserscheiße" ,oder auch "Showbiking" wie die Rennleitung sagt, zwei Menschen gestorben sind und ich einen davon kannte.
Kannst frohsein das es so gut ausgegangen ist bei dir, son Fussrastenhighsider kann auch blöd kommen.
Trotzdem alles gute an dein Knie und deine Sexy.
Hot