ja aber für die 62 zu schnell sind eig 480 lauf bußgeldbescheid drin
und keine 987,35 ...
vllt wars ja auch n versehen von der behörde.... nach dem was man sonst so ließt
da war erst einer in der Bild-Zeitung der dafür bezahlen sollte das er -18 km gefahren ist ^^
irren ist menschlich ich hoffe die haben da was falsch gemacht
was natürlich sein kann:
62 zu schnell 2 monate, 4 Punkte und 440 euro
49 zu schnell 1 monat , 3 Punkte und 160 euro
23 zu schnell 1 Punkt und 70 euro
macht eig 3 monate 8 punkte und 670 euro
und die sind dann hingegangen und haben mir das alles erspart und sind einfach mit der kohle hoch
Ich bin zwar kein Verkehrsrechtler, aber bei Vorsatz usw. verdoppelt sich mglw. das, was du zahlen musst.
(Vgl. § 3 Nr. 4a BKatV
: Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist,
so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln.)
Edit: Die Annahme des Vorsatzes ergibt sich ggf. aus der Tatsache, dass du scheinbar dreimal hintereinander zu schnell gemessen wurdest.
440 x 2 = 880, dann noch irgendwelche Gebühren, Eintragung in Flensburg usw. dazu, dann kommst da schon hin.
Vielleicht habens dich aber auch hochgestuft, zB nach § 3 Nr. 5 BKAtV: Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht, die jeweils einen Bußgeldregelsatz von mehr als 35 Euro vorsehen, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen Regelsätzen der höchste, anzuwenden.
Dieser kann angemessen erhöht werden.
Geht da kein weiteres Detail aus deinem Schreiben hervor? Normalerweise werden die Begründungen angegeben.
Ggf. ist auch eine Telefonnummer des Sachbearbeiters angegeben, den kannst auch fragen. Aber dann nur fragen wie der Betrag errechnet wurde und nix zusätzlich plappern oder gar den beschimpfen, falls du noch zum Anwalt gehen willst.
Bearbeitet von Tom996Ffm, 20 April 2011 - 13:17 Uhr.