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Von Polizei Angehalten Ohne Messung


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35 Antworten in diesem Thema

#21 US1111

US1111

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Geschrieben 26 März 2011 - 23:42 Uhr

Was für ne Strecke wars denn? wars sehr Kurvig? wars ne Gerade?
Wenns Kurvig war, kann er sich seine Anzeige eh an den Hut stecken, weil ein Tacho in Schräglage mehr anzeigt und die Messung ungültig ist.



Was dein Tacho anzeigt ist vollkommen egal. Es zählt die gefahrene Geschwindigkeit. Sonst bräuchte man ja in Kurven gar kein Tempolimit mehr einzuhalten. Man kann doch nicht sagen, ich fahre so schnell wie ich will, weil der Tacho in den Kurven falsch geht... :verwirrt:

Und warum sollte die Rechtschutz nicht greifen, wenn man falsch gemessen wurde? :zwinker:


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Geschrieben 26 März 2011 - 23:42 Uhr

Hallo US1111,

schau mal hier: Von Polizei Angehalten Ohne Messung. Dort wird jeder fündig!





#22 Gast-HASANBEY1_*

Gast-HASANBEY1_*
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Geschrieben 08 April 2011 - 21:12 Uhr

Zahlen musst du sowieso.
Würde zum Anwalt gehen mit Rechtschutz kein Problem.
Er sagt danach ja oder nein.
Würde alles anzweifeln, kann es schlimmer werden :)


#23 luckygeorg

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Geschrieben 20 April 2011 - 11:27 Uhr

Kann die Polizei mich wegen 3 Tatbeständen dranbekommen ? Sind alle 3 wegen zu schnellem fahren....


Kenn mich da leider nicht so aus.

Die Schreiben auf jedenfall

einmal 62 zu schnell
einmal 49 zu schnell
einmal 23 zu schnell

und brummen mir hier knapp 1000 euro strafe auf.... können die das denn so ohne weiteres ?

Denke ich muss hier doch zum anwalt das kann ja nicht sein. War alles auf einer Straße und die .... Sind mir einfach nur hinterhergefahren und haben gewartet ....


#24 Memphis

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Geschrieben 20 April 2011 - 11:52 Uhr

Also ich guck ja auch immer diese "Schneller als die Polizei erlaubt" oder "ACHTUNG Kontrolle" Sendungen wenn ich gerade beim Durchzappen hängenbleibe und daher meine ich eigentlich zu wissen mit meinem gefährlichen Halbwissen, dass immer nur der schlimmste Verkehrsverstoß (in deinem Fall die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung) geahndet wird.
Ob das natürlich auch für mehrere verschiedenen Geschwindigkeitsmessungen gilt weis ich nicht mit Sicherheit.

Aber deine Strafe hört sich wirklich schon ziemlich brutal an, junge junge, 1000Euro. Wer zahlt das denn mal so eben aus der Portokasse für ne Geschw.überschreitung?
Also bei dem Betrag lohnt es sich vielleicht wirklich nochmal nen Anwalt zu fragen. Immerhin gehts hier wirklich um einiges.

Sorry, mehr kann ich dir leider nicht weiterhelfen.
Tut mir leid das du so hart bestraft wurdest. :(

Bearbeitet von Memphis, 20 April 2011 - 11:55 Uhr.


#25 luckygeorg

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Geschrieben 20 April 2011 - 12:00 Uhr

Also ganz ehrlich jetzt mal .... da hätte es sich doch echt gelohnt abzuhauen. und ein Fahrtenbuch einzugehen.....


also ich kenn das eig auch nur mit der höchsten strafe und das wäre ja dann die 62 km aber das die mir da noch mehr aufbrummen möchten das geht mir auch nicht in den kopf iwie ....


#26 Memphis

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Geschrieben 20 April 2011 - 12:10 Uhr

Ist es denn ersichtlich das die Strafe sich aus den 3 Geschwindigkeitsüberschr. zusammensetzt?
Vielleicht steht das ja auch nur so da und dir werden im Grunde nur die 62km/h vorgeworfen.


#27 Need2Burn

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Geschrieben 20 April 2011 - 12:10 Uhr

Soweit ich weiß wird doch nur das schwerste vergehen geahndet? Sonst hätte er dir ja dich die ganze tour verfolgen können und das müssten ja dann nach deren rechnung über 10000€ strafe sein. Find ich ne sauerei von der polizei.

Immoment ist es sowieso total schlimm mit dem lasern und co. Hab die gestern auf 120km 3 mal gesehen.

Bearbeitet von Need2Burn, 20 April 2011 - 12:12 Uhr.


#28 luckygeorg

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Geschrieben 20 April 2011 - 12:19 Uhr

ja aber für die 62 zu schnell sind eig 480 lauf bußgeldbescheid drin

und keine 987,35 ...

vllt wars ja auch n versehen von der behörde.... nach dem was man sonst so ließt

da war erst einer in der Bild-Zeitung der dafür bezahlen sollte das er -18 km gefahren ist ^^

irren ist menschlich ich hoffe die haben da was falsch gemacht



was natürlich sein kann:

62 zu schnell 2 monate, 4 Punkte und 440 euro
49 zu schnell 1 monat , 3 Punkte und 160 euro
23 zu schnell 1 Punkt und 70 euro

macht eig 3 monate 8 punkte und 670 euro


und die sind dann hingegangen und haben mir das alles erspart und sind einfach mit der kohle hoch


#29 Memphis

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Geschrieben 20 April 2011 - 12:32 Uhr

nene absoluter Blödsinn.
Geh irgendwo hin und hol dir Klarheit. Weis nicht ob das in die Zuständigkeit von Rechtsschutz fällt? Wenn ja und du welchen hast nimm das in Anspruch. Da zahlt man eh immer nur ein und kriegt nichts dafür. :)

Irgendwas ist da faul, glaube ich auch. Die können dir ja nicht 100km hinterher fahren und dann am Ende deiner Reise präsentieren sie dir ne Rechnung von 10.000Euro wie Need2Burn schon geschrieben hat.

-EDIT: hab gerade mal nachgeschaut bei meiner Versicherung was Verkehrsrechtsschutz beinhaltet. Glaub in Fällen wo kein Unfall vorliegt bringt einem das nicht weiter. Würde heißen, die zahlen für sowas keine Anwalts-/Sachverständigenkosten.
So zuminest meine Interpretation.
Aber ich weis ja eh nicht ob du Verkehrsrechtsschutz hast.
Ich hab meinen letztes Jahr gekündigt weil es mir zu teuer war als Student. :) *auf-Holz-klopf-das-nichts-passiert*

Bearbeitet von Memphis, 20 April 2011 - 12:39 Uhr.


#30 Tom996Ffm

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Geschrieben 20 April 2011 - 13:14 Uhr

ja aber für die 62 zu schnell sind eig 480 lauf bußgeldbescheid drin

und keine 987,35 ...

vllt wars ja auch n versehen von der behörde.... nach dem was man sonst so ließt

da war erst einer in der Bild-Zeitung der dafür bezahlen sollte das er -18 km gefahren ist ^^

irren ist menschlich ich hoffe die haben da was falsch gemacht



was natürlich sein kann:

62 zu schnell 2 monate, 4 Punkte und 440 euro
49 zu schnell 1 monat , 3 Punkte und 160 euro
23 zu schnell 1 Punkt und 70 euro

macht eig 3 monate 8 punkte und 670 euro


und die sind dann hingegangen und haben mir das alles erspart und sind einfach mit der kohle hoch


Ich bin zwar kein Verkehrsrechtler, aber bei Vorsatz usw. verdoppelt sich mglw. das, was du zahlen musst.
(Vgl. § 3 Nr. 4a BKatV: Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln.)
Edit: Die Annahme des Vorsatzes ergibt sich ggf. aus der Tatsache, dass du scheinbar dreimal hintereinander zu schnell gemessen wurdest.

440 x 2 = 880, dann noch irgendwelche Gebühren, Eintragung in Flensburg usw. dazu, dann kommst da schon hin.

Vielleicht habens dich aber auch hochgestuft, zB nach § 3 Nr. 5 BKAtV: Werden durch eine Handlung mehrere Tatbestände des Bußgeldkatalogs verwirklicht, die jeweils einen Bußgeldregelsatz von mehr als 35 Euro vorsehen, so ist nur ein Regelsatz, bei unterschiedlichen Regelsätzen der höchste, anzuwenden. Dieser kann angemessen erhöht werden.

Geht da kein weiteres Detail aus deinem Schreiben hervor? Normalerweise werden die Begründungen angegeben.
Ggf. ist auch eine Telefonnummer des Sachbearbeiters angegeben, den kannst auch fragen. Aber dann nur fragen wie der Betrag errechnet wurde und nix zusätzlich plappern oder gar den beschimpfen, falls du noch zum Anwalt gehen willst.







Bearbeitet von Tom996Ffm, 20 April 2011 - 13:17 Uhr.


#31 Memphis

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Geschrieben 20 April 2011 - 13:49 Uhr

Ja das stimmt, da muss doch sicherlich ne Telefonnummer von einem Sachbearbeiter/Ansprechpartern auf dem Schreiben zu finden sein bei dem du erstmal erfragen kannst wie sich die Strafe genau zusammensetzt.
Und dann würde ich mich auch so verhalten wie Tom996Ffm es gesagt hat, blos nicht Weiteres preisgeben!


#32 luckygeorg

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Geschrieben 20 April 2011 - 13:51 Uhr

ja tel nummer is eine drauf da ruf ich dann morgen mal an und frage und setz mich dann mit meinem anwalt in verbindung

danke schonmal jungs =)


#33 nahpets

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Geschrieben 20 April 2011 - 14:19 Uhr

Sobald es Punkte gibt immer zum Anwalt (sofern man ne Verkehrsrechtschutz hat)... die machen so oft irgendwelche Fehler beim messen!!! Sei es, dass sie das falsche Messgerät an Board haben...


#34 US1111

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Geschrieben 20 April 2011 - 19:26 Uhr

... und daher meine ich eigentlich zu wissen mit meinem gefährlichen Halbwissen, dass immer nur der schlimmste Verkehrsverstoß (in deinem Fall die höchste Geschwindigkeitsüberschreitung) geahndet wird...



Dann hättest du ja den ganzen Heimweg straffrei mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h fahren können, wenn es so wäre...


#35 Stuempi

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Geschrieben 21 April 2011 - 15:43 Uhr

Gudde,

zum Thema ausmessen:
hab grad ein bissl auf Youtube Videos geguggt, da bin ich hierrüber gestolpert...


Bei 7:28 vermisst der auch die Höhe von Oberkante Kennzeichen zum Boden... laut Reporterin tatsächlich um deine Geschwindigkeit später zu berechnen...


#36 Gast-Keule79_*

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Geschrieben 24 April 2011 - 10:34 Uhr

Also das ganze wird mit Hilfe der Photogrammetrie ausgewertet.
Die Messen die Höhe vom Nummernschild zum Boden als Referenzhöhe. Das Provida zeichnet nur die eigene Geschwindigkeit (geeicht) auf, nicht deine. Es wird aber aus dem Video die Höhe zwischen deinem Nummernschild und dem Boden gemessen (auch mit dir drauf). Mit der Referenzhöhe und der Höhe auf dem Video und der Geschwindigkeit der Provida lässt sich dann zurückrechnen wie schnell du warst. (reine Mathematik)


Es steht und fällt also mit der Auflösung des Videos und wie genau die Auswerter im Video gemessen haben . Problematisch wird die Auswertung vor allem bei Licht, Schatten wechsel, kurvigen Strecken, unterschiedlicher Sonneneinstrahlung, und bei welligem Asphalt, etc. Also wenn du ne Rechtschutz hast, dann nen Gutachter ranziehen und das ganze nochmal bewerten lassen.

Gruß
Keule

Bearbeitet von Keule79, 24 April 2011 - 10:42 Uhr.