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Horror Zulassung


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36 Antworten in diesem Thema

#21 BENNUS

BENNUS

    Sonnenanbeter

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Geschrieben 10 November 2007 - 00:02 Uhr

mein vater musste sein neues quad auch vorführen. ich konnte meine motorräder allerdings immer ohne vorführen zulassen. und unsere zulassungsstelle hat nur eine angestellte. also sicher ne sache der zeit und der laune, die die gute dame hat.


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Geschrieben 10 November 2007 - 00:02 Uhr

Hallo BENNUS,

schau mal hier: Horror Zulassung. Dort wird jeder fündig!





#22 RippeR81

RippeR81

    Stuntman

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Geschrieben 10 November 2007 - 09:22 Uhr

Was hatte er alles für Papiere dabei bei dem Quad?

mfG

Hej wieso Meldest Du dein Moped jetzt an??? Voll Dumm... Ez 1.04.2008 klingt besser als 9.11.2007....fahren kannst Du ehe nicht. :grins:


Hier geht es um Versicherungsschutz. Wenn ich am 01.04.08 nixs mehr hab zum anmelden/zulassen, dann siehts noch dümmer aus! ;)

mfG


#23 bla

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    Reiseleiter

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Geschrieben 10 November 2007 - 10:21 Uhr

muss dein Mopped denn angemeldet sein um Versicherungsschuzu zu haben? frag doch einfach mal deinen Versicherungsheini. ich wüsste nicht, was dagegen spricht nen nicht zugelassenes Fahrzeug zu versichern.


#24 Spiky

Spiky

    Niemalsbremser

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Geschrieben 11 November 2007 - 16:23 Uhr

muss dein Mopped denn angemeldet sein um Versicherungsschuzu zu haben? frag doch einfach mal deinen Versicherungsheini. ich wüsste nicht, was dagegen spricht nen nicht zugelassenes Fahrzeug zu versichern.


ich schätze hier geht es um die sog. Ruheversicherung!?
Die gibt es nur (Haftpflicht und Teilkasko) wenn das Fahrzeug angemeldet war
und dauert 18 Monate ab Tag der Abmeldung / Stillegung.


#25 LastHamsta

LastHamsta

    Wetterfrosch

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Geschrieben 12 November 2007 - 00:00 Uhr

ja das motorrad muss angemeldet sein und es muss ein kennzeichen montiert sein, wenn nicht gilt es nicht das du diebstahl versicherung usw hast. das is der nachteil davon. aber ich würd lieber 5 schlösser dran machen als jetzt anzumelden ;) gerade bei EZ.

mfg


#26 SpeedLady77

SpeedLady77

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Geschrieben 12 November 2007 - 12:10 Uhr

Man hört ziemlich viel übles über diese Leute am Schalter...die haben den Ruf schon vornweg...muss demnächst auch hin...wenn mir eine in der Art kommt...dann schenk ich ihr nen Gutschein bei Beate Uhse, damits beim nächsten mal besser klappt :lol: :lol: :lol:


#27 MaxxR6

MaxxR6

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Geschrieben 12 November 2007 - 12:27 Uhr

Hier in Niedersachsen ging das auch .... ohne Probleme.Hinfahren mit dem Brief ,...zulassen ... und ab damit zum Händler ,.. Schilder anschrauben



Hab' lange kein Fahrzeug mehr selber (neu) zugelassen (hat immer der Händler gemacht) sondern höchstens umgemeldet. Von früher kenne ich das zumindest für Hessen und Rheinland-Pfalz auch noch so dass das Fahrzeug vorgeführt oder eine Händlerbescheinigung vorgelegt werden muss um die Fahrgestellnummer zu prüfen.


Ich bin auch hin in Niedersachsen ( HAnnover) und wollte meine gebraucht gekaufte Maschiene Ummelden, da meinte Sie: "Steht das aufm Hof?" "Nee zuhause bin mitm Auto da", hatte auch alle Papiere dabei.....woraufhin Sie zögerte und meinte: "Ok, ist in Ordnung!"

Warum auch nicht?? Hatte Zulassungsbescheinigung Teil 1&2 dabei und derjenige ist der Besitzer, Doppelkarte etc. , folglich muss Sie mir die Karre ummelden, so hab ich das schon in der Fahrschule gelernt.

Das war schon etwas willkür hab ich den Eindruck bei dir


#28 dan2511

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Geschrieben 12 November 2007 - 12:31 Uhr

Eine Deckungszusage gilt bis zur ersten Beitragsrechnung für den ruhenden und dem normalen Verkehr.

Ich z.B. möche ein Fahrzeug zulassen wo die Versicherungsgesellschaft nach "Tagesform" und je nach vermittelndem Makler entscheidet was das Kraftfahrzeug kostet.


#29 Heidi

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Geschrieben 12 November 2007 - 14:23 Uhr

Das Wunschkennzeichen kannst Du Dir doch aussuchen unabhängig von einer Anmeldung, musst es halt dann nur reservieren lassen für einen bestimmten Zeitraum!. Da gibts dann einen Zettel für Dich den kannst Du deinen Händler dann geben und er kann dein Bike anmelden...


#30 Raserbraut

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Geschrieben 12 November 2007 - 14:40 Uhr

Also mein Händler hat auch mein Wunschkennzeichen bekommen..
Das sind die Beamten,, das kenne ich hier auch..
Ich hatte Probleme mit Drossel eintragen - trotz angemeldet - trotz TÜV Bescheinigung usw... Manchmal denke ich, die haben selber keine Ahnung und wollen nur, dass man schnell wieder abhaut...
Egal.. Können wa uns aufregen wie wa wollen, ändern wa eh nüschts (<- :-) )
Versichern würde ich sie auch... Ohne Anmeldung kein Versicherungsschutz.. aber das steht ja schon oben :-)


#31 dan2511

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Geschrieben 12 November 2007 - 14:49 Uhr

Ohne Anmeldung kein Versicherungsschutz.. aber das steht ja schon oben :-)



stimmt doch gar nicht ....
Tausender US-Importe fahren bis zur Zulassung mit der vorläufigen Deckung gem. Doppelkarte.


#32 Spiky

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Geschrieben 13 November 2007 - 15:04 Uhr

ich denke "ohne Anmeldung kein Versicherungsschutz" ist nicht auf die vorläufige Deckung (direkter Weg zur Zulassungsbehörde) bezogen, sondern für die Ruheversicherung und das stimmt ja auch.


#33 dan2511

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Geschrieben 13 November 2007 - 15:30 Uhr

Die vorläufige Deckungszusage ist eine Vereinbarung von vorläufigem Versicherungsschutz vor Abschluss eines endgültigen Vertrages, auch vor Zahlung des ersten Beitrags.
Die Deckungszusage und der spätere Versicherungsvertrag sind zwei rechtlich selbständige Verträge. Die Gefahrtragung des Versicherers beginnt sofort, d.h. mit Zugang der Zusage beim Versicherungsnehmer, also auch vor Zahlung der Erstprämie aus dem Hauptvertrag. Die Deckungszusage erlischt, wenn der endgültige Vertrag abgeschlossen wird oder wenn sich die Vertragsverhandlungen endgültig zerschlagen.

Die vorläufige Deckungszusage wird erteilt:
• auf besonderen Kundenwunsch, bis zur Ausfertigung der Police;
• wenn hinsichtlich der Beitragsfindung, besondere Sicherungen, besonderer Vereinbarungen oder Festlegung des Versicherungsumfangs noch Verhandlungen erforderlich sind.



hoffe das ist jetzt geklärt... sobald du eine DoKa hast , hast du eine VERSICHERUNG und zwar in Höhe der angefragten Police.Wenn der in Aussicht gestellt Vertrag NICHT zu stande kommt, dann wird diese DoKa wier ein normaler Kurzzeitvertrag berechnet.

Die vorläufige Deckung endet mit der Zahlung der Erstprämie und der Zusendung des Versicherungsscheins. Sie richtet sich nach dem beantragten Versicherungsumfang. Die Prämie ist bei diesem Vertragsverhältnis nicht wesentlicher Bestandteil und wird zumeist gestundet. Teilweise werden von den Gesellschaften auch Anzahlungen gefordert, da sich der Versicherer auf das versicherte Risiko beruft.


Der Punkt "Hinsichtlich der Beitragsfindung" ist für die Leute interessant die aus einem importierten Pkw einen Lkw machen. Dieses Fahrzeug wird in der Zeit der Umrüstung etc mit DoKa und , zum Beispiel, US-Kennzeichen HIER in Deutschland gefahren.... das dauert so lange bis die Einstufung als Lkw fest steht...Das heißt "behördlich anerkannt" und vom TÜV abgesegnet...

Das ist eine zwar eine andere Baustelle, ... aber egal...

Und ganz selbstverständlich kann ich ein Auto was zum Beispiel in Kroatien "nur" Haftpflichversichert ist in Deutschland zusätzlich Vollkasko versichern...

Zulassung und Versicherung haben nur insofern was miteinander zu tun als das du keine Zulassung bekommst ohne Versicherung.Anders herrum ist jederzeit möglich,.... ob das immer Sinn macht steht auf einem ganz anderen Blatt.Aber denkt doch einfach mal an die Rennmaschinen welche zum Zwecke der Deckung bei Diebstahl versichert sind.... nur eben nicht zugelassen.


#34 Alfredo

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Geschrieben 13 November 2007 - 16:49 Uhr

Die "vorläufige Deckungszusage" bezieht sich meines Wissens auf die Haftpflicht - Kasko greift erst ab Zahlung der Prämie oder per Sondervereinbarung früher. Das sollte dann aber auf dem Vertreg möglichst irgendwo auch dokumentiert sein.


#35 dan2511

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Geschrieben 13 November 2007 - 17:56 Uhr

Die vorläufige Deckungszusage einer Versicherung anläßlich einer Fahrzeuganmeldung kann auch für die Kaskoversicherung gelten.

Voraussetzung hierfür ist jedoch stets, dass der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Versicherungsantrag gestellt hat, der sich ausdrücklich auch auf die Kaskoversicherung bezieht. Die Beweislast hierfür trägt der Versicherungsnehmer.

Urteil des OLG Hamm vom 6.03.1998

20 U 212/98

OLG Report Hamm 1998, 238


#36 RippeR81

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Geschrieben 14 November 2007 - 18:32 Uhr

So es gibt Neuigkeiten.
War Gestern bei der Zulassungsstelle. DIesmal das Bike im Rucksack.
Natürlich musste ich es wieder vorzeigen. Nagut alles kein Problem.
Die gute Frau hat auch gleich den Regenschirm geschnappt und sich eine Taschenlampe geholt und ist zum Bike raus ins Nasse gegangen. Und nun kam die allesentscheidende Frage von ihr: "Wo steht hier eigentlich die Ident.Nr.?".
Da dachte ich mir super, ihr wollt hier also wirklich die Ident.Nr. prüfen und wisst nichteinmal wo diese steht???
Merkwürdig! Da glitt es einfach so aus meinen Mund: "Tja, gute Frage. Weiss ich jetzt selber nicht vor Schreck."
Daraufhin wurde die Frau gleich ganz böse! ;) "Sie müssen doch wissen, wo die Nummer steht!" fuhr sie mich einfach so an! "Gute Frau, Sie wollen die Nummer sehen und nicht ich."
Dann lief sie wirr ums Bike rum und suchte mit Regenschirm und Taschenlampe. Da ich gerade zusehen musste wie sie ihren Regenschirm fast an den Lack gestossen hatte musste ich sie noch daraufhin weissen, dass es sich um ein neues Motorrad handelt und sie etwas aufpassen sollte wegen des Lackes.
Irgendwann nach ca. 5-10 min. Suchen hat sie endlich die Nummer gefunden.

Oben im warmen Büro dann wollte ich von ihr schwarz auf weiss sehen wo das steht mit der Vorführung.
Sie hat es mir dann auch gleich gezeigt. Darin stand soviel drin, dass sich die Zulassungsstelle das Fahrzeug vorführen lassen kann. Wie gesagt KANN!!! Hätte ich das Bike wirklich selber importiert dann hätte ich verstanden, dass ich es vorzeigen muss. Doch nicht, wenn ich es vom deutschen Händler habe!!!

Alles Gut. Nun der nächste Hammer. Ich sah zu, wie sie anfing zu schwitzen, als sie mir die Zulassungspapiere Teil I+II schrieb. Dann nach ca. 15 min. meinte sie zu mir sie bekäme die Achlasten nicht eingetragen. Was sollte das heissen??? Ganz einfach ich soll nochmal nach Hause und sie klärt dies am nächsten Tag mit der Dekra. Super dachte ich! 2. Tag und schonwieder ohne Nummernschild nach Hause.

Heute rief mich die Frau an, dass alles fertig sei. Ich bin dann auch gleich in der Mittagspause schnell zu ihr gefahren. Und es war wirklich schon alles fertig. Nummernschilder hab ich dann gleich drucken lassen und die Gebühr bezahlt. Dann bin ich wieder zu ihr um die Plaketten zu bekommen. Nun wollt ich gern noch wissen woran es lag. Sie sagte zu mir, dass die DEKRA die Daten automatisch ins Programm bekommen durch die Ident.Nr. oder so. Und die von der Zulassungsstelle brauchen diese Daten der Achslast nicht eintragen.

Warum war ich nun dreimal auf dem AMT????

Nun überlege ich, ob ich dagegen vorgehe. Denn mein Händler hat gemeint, dass man bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde eine Antwort bekommt die man zum A**** abwischen nutzen kann!!! :(

mfG


#37 MaxxR6

MaxxR6

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Geschrieben 14 November 2007 - 19:32 Uhr

: "Wo steht hier eigentlich die Ident.Nr.?".
Da dachte ich mir super, ihr wollt hier also wirklich die Ident.Nr. prüfen und wisst nichteinmal wo diese steht???
Merkwürdig! Da glitt es einfach so aus meinen Mund: "Tja, gute Frage. Weiss ich jetzt selber nicht vor Schreck."
Daraufhin wurde die Frau gleich ganz böse! ;) "Sie müssen doch wissen, wo die Nummer steht!" fuhr sie mich einfach so an! "Gute Frau, Sie wollen die Nummer sehen und nicht ich."

mfG


Sehr schöner Dialog :happy:

Bezüglich der Dienstaufsichtsbeschwerde. DU kannst dir viell. damit den Ar*** abwischen, der Punkt is nur folgender: wenn du die gut formulierst kriegt Sie einen auf denselbigen :grins: (sofern Sie sich nicht verhältnißmäßig dir gegenüber Verhalten, was ich natürlich nich beurteilen kann)

Gruß MaxxR6