Rückstrahler
Erstellt von redsix, 29.03.2005 - 20:03 Uhr
9 Antworten in diesem Thema
#1
Geschrieben 29 März 2005 - 20:03 Uhr
Hi,
während ich heute überlegt habe, wo ich meinen Rückstrahler befestigen kann,
fiel mir mein Kennzeichen ein!
Da darauf noch genügend Platz für meinen Rückstrahler ist und nichts vom Kennzeichen ( Ziffern und Buchstaben) verdeckt wird und hier im Forum doch der ein oder andere Polizist ist, wollte ich noch nachfragen, ob es erlaubt ist oder nicht?
p.s. an der Nummernschildbeleuchtung wollte ich den Rückstrahler nicht befestigen, da dieser etwas größer ist und die Beleuchtung auch noch leicht konvex ist!
während ich heute überlegt habe, wo ich meinen Rückstrahler befestigen kann,
fiel mir mein Kennzeichen ein!
Da darauf noch genügend Platz für meinen Rückstrahler ist und nichts vom Kennzeichen ( Ziffern und Buchstaben) verdeckt wird und hier im Forum doch der ein oder andere Polizist ist, wollte ich noch nachfragen, ob es erlaubt ist oder nicht?
p.s. an der Nummernschildbeleuchtung wollte ich den Rückstrahler nicht befestigen, da dieser etwas größer ist und die Beleuchtung auch noch leicht konvex ist!
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Geschrieben 29 März 2005 - 20:03 Uhr
#2
Geschrieben 29 März 2005 - 20:08 Uhr
wofür nen rückstrahler? ich habe keinen dran weil er meiner meinung nach die optik vrschandelt, son dickes rotes teil. die polizei hat bis jetzt nichts gesagt und übern tüv bin ich auch so gekommen ohne mängel und rückstrahler
#3
Geschrieben 29 März 2005 - 20:08 Uhr
Jegliche Veränderungen der amtl. Kennzeichen sind gem. StVZO verboten! Musst dir nen anderes Plätzchen suchen!
#4 Gast-redone_*
Geschrieben 29 März 2005 - 20:18 Uhr
kannst es ja hinter den kettenschutz machen als verlängerung im richtigen winkel gebogen, das es nach hinten strahlt, das mache ich mir dmenächst so dran!!!
#5
Geschrieben 29 März 2005 - 20:23 Uhr
kann mir jemand sagen ,was es kostet ohne Rückstrahler aufgehalten zu werden?
bei meiner alten Maschine hatte ich zwar auch keinen dran und es hat nie jemand bemängelt (auch nicht der TÜV), jedoch wollte ich bei meiner r6 jetzt alles einigermaßen nach Gesetz machen!
bei meiner alten Maschine hatte ich zwar auch keinen dran und es hat nie jemand bemängelt (auch nicht der TÜV), jedoch wollte ich bei meiner r6 jetzt alles einigermaßen nach Gesetz machen!
#6 Gast-redone_*
Geschrieben 29 März 2005 - 20:25 Uhr
glaub n 10er!
#7
Geschrieben 29 März 2005 - 20:28 Uhr
dann hätte ich mir heute ja die 3 Euro für den Strahler sparen können!
#8 Gast-redone_*
Geschrieben 29 März 2005 - 20:30 Uhr
dir ging es ja darum da du dich an die gesetze hälts!!!
außerdem kannst auch öfter angehalten werden!!!!
außerdem kannst auch öfter angehalten werden!!!!
#9
Geschrieben 29 März 2005 - 20:39 Uhr
also bei nem kollegen wurde das stakt bemägelt und wurde auch in der anziege aufgeführt, was es gekostet hat weiß ich nciht aber ich würd schon einen kleinen ranmachen!
#10
Geschrieben 29 März 2005 - 20:44 Uhr
221 Kraftfahrzeug oder Anhänger in Betrieb genommen
221.1 unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 5 €
221.1 unter Verstoß gegen eine allgemeine Vorschrift über lichttechnische Einrichtungen 5 €